Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen des Einzelunternehmens Socialframe. befindet sich in Oldenzaal.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Socialframe und einem Kunden, für die Socialframe diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind. Die vorliegenden AGB gelten auch für Verträge mit Socialframe, zu deren Durchführung Dritte von Socialframe hinzugezogen werden müssen.

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

„Kunde“ bedeutet: der gewerbsmäßig handelnde Käufer von Waren und Dienstleistungen von Socialframe. Der Begriff „schriftlich“ bedeutet: eine Aufzeichnung per Internet, E-Mail oder Brief.

ARTIKEL 2 – IDENTITÄT DES UNTERNEHMERS

Unternehmername: SocialFrame

Geschäftsadresse: Hinmanweg 9M 7575BE Oldenzaal

E-Mail-Adresse: info@socialframe.nl

Nummer der Handelskammer: 59671211 in Oldenzaal

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL001329555B95

ARTIKEL 3 - AUSSCHLUSSBEDINGUNGEN DES KUNDEN

Die vom Auftraggeber verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von der Anwendung ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Socialframe zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam oder zerstört sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Socialframe und der Kunde werden dann in Rücksprache treten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmungen von Socialframe so weit wie möglich berücksichtigt werden. Bestehen Unsicherheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Socialframe, so hat die Erläuterung „im Sinne“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Socialframe zu erfolgen. Tritt zwischen den Parteien ein Sachverhalt ein, der nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Socialframe geregelt ist, ist dieser Sachverhalt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Socialframe zu beurteilen

ARTIKEL 4. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Socialframe kommt nicht schon dadurch zustande, dass der Auftraggeber auf ein Angebot von Socialframe einen Auftrag erteilt, sondern erst dadurch, dass Socialframe den Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt („Auftragsbestätigung“). Angebote von Socialframe sind daher freibleibend in dem Sinne, dass sie zum Vertragsschluss lediglich vom Auftraggeber angenommen werden müssen.

ARTIKEL 5 - STORNIERUNG

Will der Kunde den mit Socialframe geschlossenen Vertrag kündigen, muss er Socialframe eine schriftliche Widerrufserklärung zukommen lassen. Die Kündigung wird erst nach schriftlicher Bestätigung der Kündigung durch Socialframe wirksam. Der Auftraggeber kann nicht mehr stornieren, nachdem Socialframe den Druckauftrag erteilt hat.

Socialframe wird dem Kunden nach einer Kündigung immer einen Betrag von mindestens 100 € für Kosten und die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen, sofern diese 100 € übersteigen.

ARTIKEL 6 – LAYOUT UND SPEZIFIKATIONEN DER DRUCKSACHEN UND VERANTWORTLICHKEIT

6.1 Auf schriftlichen Wunsch erhält der Auftraggeber im Hinblick auf die Bestellung von Drucksachen kostenlos ein Papiermuster. Auf dieser Basis kann der Auftraggeber die Papierqualitäten beurteilen. Bestellt der Auftraggeber Drucksachen, ohne ein Papiermuster angefordert zu haben, kann er die Papierqualität nicht beanstanden.

6.2 Nach Vertragsschluss teilt Socialframe dem Auftraggeber schriftlich mit, dass er das gewünschte Layout der Drucksachen an Socialframe senden kann. Dies erfolgt gemäß den auf der Socialframe-Website angegebenen Verfahren und Spezifikationen (im Folgenden zusammenfassend: „Lieferspezifikationen“). Socialframe muss eine Sendung, die nicht den Lieferspezifikationen entspricht, nicht annehmen. Fehler, Abweichungen oder Störungen, die bei der (elektronischen) Übermittlung des Layouts auftreten, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Socialframe übernimmt dafür keine Verantwortung oder Haftung.

6.3 Der Auftraggeber kann wählen, dass Socialframe nach Übersendung der Dateien mit dem Layout eine Prüfung durchführt („Prüfdateien“). In diesem Fall prüft Socialframe, ob die übermittelten Dateien die technischen Voraussetzungen für den Druck erfüllen und Socialframe prüft die Dateien auf Konformität mit den Liefervorschriften. Im Rahmen der „Dateien prüfen“ bewertet Socialframe nicht, ob die eingereichte Datei Ungenauigkeiten oder Fehler in Text, Gestaltung oder Farbe etc. enthält. Entscheidet sich der Auftraggeber nicht für „Dateien prüfen“, wird Socialframe den Auftraggeber freischalten mit dem „File Control System“ auszuliefern und der Kunde kann eine Druckvorschau im PDF-Format erstellen und prüfen. Der Auftrag wird erst nach Freigabe des Druckmusters durch den Auftraggeber nach dem dafür festgelegten Verfahren ausgeführt.

6.4 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Farben – von Druckerzeugnissen und Layoutdateien – wie sie im eigenen Ausdruck des Auftraggebers oder auf einem Bildschirm beim Auftraggeber dargestellt werden, nach der Produktion in gewissem Umfang von der Farbe der Drucksachen abweichen . . . Eine solche Abweichung begründet keine Mängelansprüche des Auftraggebers. Eine objektiv ermittelte Standardfarbe gilt nur, wenn diese in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde. Formatabweichungen bis zu 5 % sind zulässig und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Mängeln. Die Abweichung wird ermittelt durch Vergleich (i) bei „Kontrolldateien“: mit der Datei wie sie bei Socialframe eingegangen ist und (ii) in anderen Fällen: mit der Druckvorschau im PDF. Auch wenn eine Standardfarbe gilt, ist eine Abweichung zulässig. Geringfügige Abweichungen in Qualität und Grammatur des Papiers sind zulässig. Als Richtwert dienen die Toleranznormen nach den allgemeinen Verkaufswerten des Verbandes des Papiergroßhandels. Diese Bedingungen kann der Kunde auf der Website von Socialframe einsehen und werden dem Kunden auf Anfrage von Socialframe kostenlos zugesandt.

ARTIKEL 7 PREIS UND ZAHLUNG

7.1 Maßgebend für den vereinbarten Preis und die Zahlungsweise ist ausschließlich die Auftragsbestätigung. Angegebene Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der vereinbarte Preis gilt frachtfrei Lieferadresse, sofern es sich um eine Adresse in den Niederlanden handelt, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

7.2 Ist Vorauskasse vereinbart, wird der Auftrag erst ausgeführt, nachdem der Auftraggeber den Gesamtbetrag bezahlt hat. Gleichwohl kann Socialframe im Falle einer Stornierung bis zum Zahlungseingang entstandene Kosten in Rechnung stellen. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, zahlt der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Socialframe kann in diesem Fall Vorauskasse oder Nachnahme verlangen, wenn Socialframe (im Nachhinein) zu befürchten hat, dass die Vorauszahlung nicht rechtzeitig erfolgt.

7.3 Kosten der Giroüberweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung mit einer Forderung gegenüber Socialframe aufzurechnen.

7.4 Bei Überschreitung der in 7.2 genannten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne Inverzugsetzung sofort in Verzug. Socialframe ist dann berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Socialframe ist dann spätestens ab dem Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, berechtigt, die gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu kompensieren. Socialframe hat auch Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten. Diese Kosten werden mit 15 % des Rechnungsbetrages festgesetzt, Socialframe ist jedoch berechtigt, einen höheren Betrag zu erstatten, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.

ARTIKEL 8. LIEFERUNG UND RISIKO WÄHREND DES TRANSPORTS

8.1 Die Lieferung an den Kunden innerhalb der Niederlande erfolgt innerhalb der Bürozeiten zwischen 08:30 und 18:00 Uhr an Werktagen mit einem geeigneten Transportmittel im Auftrag von Socialframe. Die Drucksachen werden in üblicher Weise verpackt.

8.2 Die Transportkosten zu einer Lieferadresse innerhalb der Niederlande gehen zu Lasten von Socialframe, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Drucksachen während des Transports liegt jedoch immer vollständig beim Auftraggeber, ab Übergabe an den Spediteur. Bei Verlust und Beschädigung muss sich der Kunde an den Spediteur wenden, um Schadensersatz zu verlangen. Abweichende Vereinbarungen über Transport und/oder Verpackung binden Socialframe nur, wenn sie von Socialframe schriftlich getroffen wurden.

8.3 Die von Socialframe angegebenen Lieferzeiten berechnen sich ab Druck der Bestellung gemäß Statusaussage von Socialframe. Die von Socialframe angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte; sie beinhalten keine sogenannte „Todesfrist“, die bei Überschreitung zu einer Haftung von Socialframe führt. Eine strenge Frist gilt nur, wenn Socialframe diese Verpflichtung schriftlich übernommen und ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine strenge Frist handelt. Die Überschreitung der angegebenen Lieferfrist gewährt dem Auftraggeber keine Mängelansprüche. Wird eine voraussichtliche Lieferfrist um mehr als 30 Tage überschritten, kann der Kunde die Bestellung schriftlich stornieren. Abweichend von Artikel 4 kann die Stornierung nicht zu Kosten für den Kunden führen.

8.4 Kann aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, keine Zustellung erfolgen, erfolgt eine erneute kostenfreie Zustellung. Die Lieferfrist verlängert sich um die dann eintretende Verzögerung, die so verlängerte Lieferfrist ist zugleich eine Ausschlussfrist. Ist eine erneute Übergabe der Ware nicht möglich, hält Socialframe die Ware auf Kosten des Auftraggebers bis auf Widerruf, längstens jedoch 30 Tage, bereit. Innerhalb dieser 30 Tage kann der Kunde gegen Zahlung der Kosten für Lagerung und (Rück-)Lieferung noch beliefert werden. Nach Ablauf der 30 Tage kann Socialframe die Ware auf Kosten des Auftraggebers entsorgen. Der Kaufpreis wird nach dem ersten Angebot fällig. Der Kaufpreis bleibt fällig, wenn Socialframe über die Ware verfügt.

ARTIKEL 9 WELCHE VEREINBARUNG ERFORDERLICH SOCIALFRAME, WERBUNG

9.1 Socialframe liefert die Druckerzeugnisse mit den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Spezifikationen und Qualitäten unter Beachtung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beispielsweise über zulässige Abweichungen. Socialframe leistet lediglich Gewähr dafür, dass die Drucksachen grundsätzlich für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Socialframe übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Drucksachen für einen speziellen Zweck im Allgemeinen oder einen speziellen Zweck, den der Auftraggeber im Sinn hat, geeignet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde Socialframe diesen besonderen Verwendungszweck mitgeteilt hat.

9.2 Stückzahlabweichungen sind zulässig, wenn die Abweichung innerhalb von 10 % der Bestellzahl bleibt. Innerhalb dieser Marge wird der Selbstbehalt nicht berechnet und der Minderbetrag nicht abgerechnet.

9.3 Der Kunde prüft innerhalb von acht Tagen nach Lieferung, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entspricht. Dies betrifft in jedem Fall: Anzahl, Layout, Farbgebung und andere von außen wahrnehmbare Aspekte. Beschwerden des Auftraggebers zu den hier genannten Punkten sind fristgerecht per Einschreiben an Socialframe zu richten. Beanstandungen über andere als die oben genannten Aspekte sind vom Kunden innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung per Einschreiben an Socialframe zu richten.

Der Auftraggeber kann sich nicht mehr beschweren, wenn drei Monate nach Lieferung vergangen sind. Jeder Reklamation muss eine genaue Darstellung der Reklamation beiliegen, einschließlich etwa 30 Exemplaren der Drucksache, über die die Reklamation erfolgt. Ist zwischenzeitlich eine Rechnung eingegangen, so ist eine Kopie der Rechnung mitzusenden. Nach Erhalt einer rechtzeitigen Beschwerde gemäß dem korrekten Verfahren wird Socialframe die Beschwerde schnell untersuchen und den Kunden kontaktieren.

9.4 Bei Überschreitung der Werbefrist hat Socialframe das Recht, die Reklamation abzulehnen und Socialframe haftet nicht für den betreffenden Mangel.

9.5 Hat Socialframe die Anzeige des Auftraggebers als richtig erkannt, wird der Auftraggeber die betreffenden Drucksachen auf erste Aufforderung von Socialframe an Socialframe zurücksenden. Die Transportkosten trägt dann Socialframe. Bei unaufgeforderter Rücksendung der Drucksachen durch den Auftraggeber gehen die Transportkosten zu Lasten des Auftraggebers, unabhängig davon, ob die Reklamation nach Socialframe berechtigt war oder nicht.

9.6 Der Auftraggeber kann Drucksachen nicht reklamieren, wenn die Drucksachen vom Auftraggeber normal verwendet oder falsch gelagert oder verwendet werden.

9.7 Reklamiert der Auftraggeber die Drucksache zu Recht, hat Socialframe die Pflicht, aber auch das Recht, mit Behebung des Mangels die Drucksache nachzuliefern oder das Fehlende nachzuliefern. Diese (Wieder-)Lieferung erfolgt zügig. In diesem Fall hat der Auftraggeber kein Recht auf Auflösung oder Kündigung des Vertrages. Ist die erneute Lieferung für Socialframe unzumutbar, kann Socialframe nach seiner Wahl die Bestellung auflösen und den Kaufpreis gutschreiben.

ARTIKEL 10 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON SOCIALFRAME

10.1 Die Haftung von Socialframe im Zusammenhang mit der Lieferung von Drucksachen an den Auftraggeber – sowohl die vertragliche als auch die gesetzliche Haftung – ist wie nachstehend angegeben beschränkt.

10.2 Im Falle eines zurechenbaren Mangels im Sinne von 8.7 hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auflösung oder Kündigung des Vertrages. In diesem Fall hat der Kunde keine (weiteren) Ansprüche gegen Socialframe.

10.3 Socialframe haftet niemals für indirekte Schäden oder Folgeschäden des Kunden oder Dritter. Indirekte Schäden oder Folgeschäden umfassen: Reputationsschäden, Firmenwertverlust, Umsatz-/Gewinnverlust, Gebäudeschäden. Die Haftung von Socialframe ist stets auf den Rechnungsbetrag inkl. MwSt. des Auftrags beschränkt, bei dem die Haftungserklärung des Auftraggebers oder des Dritten verursacht wird. Betrifft der Haftungs(grund) eine Teillieferung, so bestimmt sich die Haftungshöchstgrenze nach dem Wert dieses Teils der Bestellung.

10.4 Die Haftungsbeschränkung entfällt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die an Vorsatz grenzt, der Geschäftsführung von Socialframe, nicht jedoch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die an Vorsatz grenzt, von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Zulieferern von Socialframe .

10.5 Socialframe haftet nicht für die Aspekte der Lieferung, für die der Kunde verantwortlich ist oder das Risiko trägt. Dies betrifft ua das vom Auftraggeber freigegebene Layout gemäß 5.3. Socialframe haftet auch nicht für Aspekte, die unter die an anderer Stelle in diesen Bedingungen festgelegten zulässigen Abweichungen fallen.

10.6 Der Auftraggeber wird Socialframe schad- und klaglos halten, wenn Socialframe im Zusammenhang mit gelieferten Drucksachen von einem Dritten in Anspruch genommen wird und der entsprechende Mangel in der Beziehung zwischen dem Auftraggeber und Socialframe nicht zu Lasten oder Risiko von Socialframe, sondern zu Lasten des Auftraggebers geht . Es kann sich also auch um die Überschreitung einer Haftungsgrenze handeln.

ARTIKEL 11 – EIGENTUMSVORBEHALT

Socialframe bleibt Eigentümer der gelieferten Drucksachen, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen gegenüber Socialframe erfüllt hat, die sich aus der jeweiligen Lieferung der Drucksachen oder aus entsprechenden Geschäften ergeben, die die Parteien miteinander getätigt haben und noch tätigen werden. Der Auftraggeber darf die Drucksachen, deren Eigentum sich Socialframe vorbehält, im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verwenden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Waren zu veräußern oder zugunsten Dritter zu sichern.

ARTIKEL 12 – VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER

Der Auftraggeber garantiert gegenüber Socialframe, dass die vom Auftraggeber bestimmte Aufmachung der Drucksachen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt. Der Auftraggeber wird Socialframe alle Schäden und Nachteile ersetzen, die Socialframe entstehen, wenn und weil die von Socialframe hergestellten Drucksachen Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Socialframe in diesem Punkt von Ansprüchen Dritter frei. Socialframe ist berechtigt, Kopien des Layouts zum Zwecke der Vertragsdurchführung mit dem Kunden anzufertigen und aufzubewahren.

ARTIKEL 13 – HÖHERE GEWALT

Die Parteien haften nicht für Mängel im Falle höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt auf Seiten von Socialframe wird jedenfalls verstanden: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Verhinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Störungen im Betrieb, ein und aus für Beschränkungen oder Verbote, Behinderungen, die durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler Regierungsbehörden verursacht werden. Höhere Gewalt auf Seiten von Socialframe liegt insoweit auch dann vor, wenn die vorgenannten Umstände bei Hilfspersonen oder Lieferanten von Socialframe eintreten.

ARTIKEL 14 – ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

Auf den Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden zur Entscheidung vorgelegt

ARTIKEL 15 – STANDORT UND ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer unter der Nummer 59671211 in Enschede hinterlegt. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte bzw. zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit Socialframe geltende Fassung.

2. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgeblich für deren Auslegung: Hinterlegt bei der Handelskammer unter der Nummer 82497346 in Oldenzaal